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Standesamtswesen

Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die Standesämter im Ostalbkreis und ist damit für 60 Standesämter zuständig.

Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unter anderem:

  • Beratung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten
  • Prüfung der Fortbildungsverpflichtung der Standesbeamten und Ausrichtung von Fortbildungen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte
  • Fortführung der Zweitbücher der Personenstandsbücher
  • Durchführung von/Beitritt zu gerichtlichen Verfahren im Personenstandsrecht
  • Prüfung von Anerkennungen der Vaterschaft mit Bezug zum ausländischen Recht
  • Prüfung ausländischer Scheidungen (Heimatstaatentscheidung) für den deutschen Rechtsbereich
  • Prüfung vorlagepflichtiger Sachverhalte (insbesondere wenn das Recht eines oder mehrerer ausländischer Staaten berührt ist)
  • Prüfung der Standesämter

Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den 60 Standesämtern der Städte und Gemeinden des Ostalbkreises sind zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden diese, insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von der Standesamtsaufsicht unterstützt.

Sollten Sie Fragen zur Beurkundung einer Geburt, zur Eheschließung oder zur Beurkundung eines Sterbefalles haben, wenden Sie sich daher bitte zunächst an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt.



Kontakt


Doris Walcher
Sachbearbeiter/in
Telefon: 07361 503-1520
Telefax: 07361 503-581520
Details E-Mail an Doris Walcher